• Verkehrserziehung

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        • Neuer Radlführerschein für Kinder ab der 2. und 3. Klasse

        • Ein neuer Radlführerschein ab diesem Schuljahr (2024/2025) soll die Kinder besser auf das Radfahren vorbereiten. Vor allem die Eltern werden beim neuen Konzept nun viel stärker in die Pflicht genommen.

          Wie sieht das neue Konzept genau aus? 

          Im Grunde besteht der neue Radlführerschein aus drei Teilen:
           

          1. Der Radlführerschein bindet die Eltern/Erziehungsberechtigtenin die Verkehrserziehung unmittelbar ein, indem sie zusammenmit ihrem Kind den sicheren Schulweg abgehen und mögliche Gefahren thematisieren. Sowohl das Training des sicheren Wegs zur Schule, als auch des Wegs zur weiterführenden Schule sollen die Eltern/Erziehungsberechtigten auf Seite 4 des Radlführerscheins mit ihrer Unterschrift dokumentieren.
            Die Schulen können die Eltern/Erziehungsberechtigten dabei mit einem Schulwegplan unterstützen, der den sichersten Schulweg aufzeigt.
          2. Um den Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen, führen die Lehrkräfte die im LehrplanPLUS der Grundschule vorgesehenen Schonraumübungen in den Jahrgangsstufen 2 und 3 verlässlich durch. Das Absolvieren der Schonraumübungen wird von der Schule in beiden Jahrgangsstufen
            jeweils mit einem Siegel in Silber (Jgst. 2) bzw. Gold (Jgst. 3) und der Unterschrift der Klassenlehrkraft dokumentiert. Erreicht ein Kind die vorgesehenen Kompetenzen nicht, kann der Radlführerschein Gesprächsgegenstand eines Elterngesprächs sein, das dazu motiviert, dass die Eltern/Erziehungsberechtigten mit ihren Kindern üben.
          3. Das Bestehen der theoretischen Prüfung der Jugendverkehrsschule wird im Radlführerschein ebenfalls ausgewiesen. Die Teilnahme an der praktischen Radfahrprüfung der Jugendverkehrsschule in Klasse 4 setzt voraus, dass die Schonraumübungen in den Klassen 2 und 3 abgeschlossen und dokumentiert, die theoretische Ausbildung in Klasse 4 durchgeführt und die theoretische Prüfung bestanden wurde.

           

        • Mithilfe der Eltern notwendig

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          Die deutsche presseagentur (dpa) berichtet, dass es bei Fahrradprüfung in der 4. Klasse oft böse Überraschungen gibt: Manche Kinder könnten nicht Radfahren oder seien sehr unsicher. 

          Laut dpa seien die Gründe für die Unsicherheit der Kinder vielseitig. Auffallend ist nach Angaben der Verkehrserzieher aus Mittelfranken, dass immer mehr Familien ihrem Kind das Fahrradfahren gar nicht beibringen. Die Jugendverkehrsschule in der 4. Klasse sei aber nicht dafür gedacht, dass Kinder das Fahren dort lernten. Es ginge darum, die Verkehrsregeln umsetzen zu können, um zum Beispiel auf der Straße sicher abbiegen zu können.

          "Sicherheit im Verkehr ist eines der wichtigsten Themen für unsere Kinder. Dabei ist aber nicht nur und auch nicht zuvorderst die Schule in der Pflicht. Die Eltern müssen einen wesentlichen Beitrag leisten.“
          Simone Fleischmann, BLLV-Präsidentin

          Wie können Sie ihr Kind unterstützen?

          • Üben Sie die sichere Begehung des Schulwegs ein
          • Bringen Sie Ihrem Kind das Radfahren bei
          • Weitere konkrete Hinweise und Tipps mit denen die Kinder zu sicheren Teilnehmern im Straßenverkehr werden können, finden Sie auf dieser Homepage unter den Reitern "Schulweg" und "Verkehrserziehung"

          Helfen Sie mit!