Am sichersten ist Ihr Kind zu Fuß auf dem Weg von und zur Schule. Es wird deshalb dringend empfohlen, Roller, Räder und Skateboards etc. nicht für Schulweg zu nutzen.
Das Fahrrad sollten Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg erst nach der Radlprüfung in der 4.Klasse nutzen. Durch die Vorbereitung auf die Prüfung gewinnen die Kinder nochmals Sicherheit. Zu diesem Zeitpunkt sind sie dann auch langsam alt genug, um die Geschwindigkeiten und Abstände anderer Verkehrsteilnehmer richtig einschätzen zu können.
Falls Ihr Kind dennoch ein Fortbewegungsmittel auf dem Schulweg nutzt, muss dies VOR der Schule geparkt und ABGESCHLOSSEN werden. Die Fortbewegungsmittel sind im Schulgebäude ausdrücklich nicht gestattet.
Das Gebiet vor der Schule gilt als öffentlicher Raum und ist damit nicht Teil der Schule. Bei Diebstahl melden Sie den Verlust bitte der Polizei. Sie können direkt online unter folgendem Link Anzeige erstatten. Melden Sie den Diebstahl außerdem Ihrer Hausratversicherung.

Quelle: www.freepik.com